Lebensqualität im eigenen Zuhause
Senioren, die selbständig in Wohnungen und Appartements der städtischen Betreuten Wohnangebote des Wohnungs- und Stiftungsamtes leben, sind im Falle einer gesundheitlich bedingten Hilfsbedürftigkeit bestens abgesichert. Denn im Umfeld der städtischen Wohnanlagen steht ihnen bereits seit 1996 ein versiertes ambulantes Pflegeteam zur Verfügung.
Der Ambulante Pflegedienst der Altenhilfe Augsburg unterstützt hier mit pflegerischer Hilfe und Assistenz, in Haushalt und Wohnung und in der Gestaltung des sozialen Lebensalltages.
Wir helfen Ihnen kurzfristig und schnell
Oft muss man sich mit dem Thema Pflege sehr plötzlich beschäftigen. Im Bedarfsfall beraten wir Sie und kümmern uns um die Formalitäten. Das Versorgungskonzept der Altenhilfe Augsburg bietet eine 24-stündige Erreichbarkeit an und ermöglicht es Ihnen mit einem Hausnotruf in Ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Auch nach Krankenhausaufenthalten pflegen wir Sie im eigenen Haushalt weiter. Dabei ist es uns wichtig, dass unsere Kunden möglichst über die gesamte Zeit der Betreuung in ihrer Häuslichkeit von denselben Pflegekräften besucht werden. Denn das Vertrauen feste Ansprechpartner unterstützt das Wohlbefinden.
Wir helfen Ihnen solange wie möglich selbständig zu leben
Benötigen ältere Menschen in ihrer Wohnung Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität, hilft unser ambulanter Pflegedienst. Auch medizinische Leistungen, wie Verbandswechsel, Medikamentengabe und Injektionen werden von dem Pflegeteam der Altenhilfe Augsburg übernommen. Hierdurch kann ein Umzug in eine vollstationäre Senioreneinrichtung aufgeschoben und die Selbstständigkeit der betroffenen Personen erhalten werden.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Neben den ambulanten Versorgungen können auch soziale Betreuungsleistungen angeboten werden. Mithilfe eines von der Altenhilfe organisierten Fahrdienstes können Pflegebedürftige morgens daheim abgeholt werden, zu einer Tagespflege gebracht werden und am Spätnachmittag zurück nach Hause gebracht werden.
Unsere Ambulante Pflegeleistungen im Überblick
Bei der Grundpflege helfen wir Ihnen bei den alltäglichen Dingen. Dazu zählen Körperpflege, Nahrungsaufnahme, Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden …
Dabei übernehmen wir Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnungen erfolgen, wie zum Beispiel Blutdruck messen, Injektionen, Verbandwechsel, Medikamentengaben und Wundbehandlungen. Unsere Zusammenarbeit mit Ärzten gewährleistet eine qualitativ hochwertige Versorgung. Die Verordnungen werden im Regelfall durch Ihre Krankenkasse finanziert.
Unser Pflegedienst unterstützt Sie bei sämtlichen im Haushalt anfallenden Aufgaben. Das Team übernimmt Einkäufe, Reinigung und sonstige Hilfen “im und rund ums Haus”. Wir helfen auf Anfrage bei der Organisation von Begleitungen bei Spaziergängen, zu Ärzten und Therapeuten, zum Friseur, zur Krankengymnastik und sonstigen Wegen.
Pflegende Angehörige können können bedingt durch Krankheit oder Urlaub verhindert sein. In solchen Situationen können unsere Mitarbeiter stunden – und tageweise die Pflege Ihrer Angehörigen und nahestehenden Menschen übernehmen.. Die Pflegekasse unterstützt Verhinderungspflege mit einem Betrag bis in Höhe von 1.612,- Euro jährlich bei Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5, - sofern die Voraussetzungen vorliegen.
Seit 2017 werden zusätzliche Betreuungsleistungen in Höhe von 125,- Euro monatlich von der Pflegeversicherung an Leistungen zur Verfügung gestellt. Wer den Pflegegrad 1 hat, kann den Betrag zusätzlich für Pflegesachleistungen (Grundpflege und häusliche Versorgung) nutzen. Mit Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 ist dieser Entlastungsbetrag verwendbar für Hilfen im Bereich der Betreuung und bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungen.
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in bestimmten zeitlichen Abständen eine professionelle Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Gerne steht Ihnen der Ambulante Pflegedeinst der Altenhilfe beratend zur Seite und unterstützt Sie dabei Ihrer Verpflichtung nach Beratung nachzukommen.
Der Paragraf § 37 Abs. 3 SGB XI richtet sich an Pflegebedürtige, die durch private Pflegepersonen (Ehepartner, Verwandte oder Nachbarn) gepflegt werden und sich das Pflegegeld von der Pflegekasse auszahlen lassen.
Ambulanter Pflegedienst
Telefon: 0821 324-7672
Mobil: 0162 4384856
Kundenservice & Beratung
Ambulante Pflege
Telefon: 0821 324-6161